Nach dem zum 21. Dezember 2001 in Kraft getretenen Elektronischen Geschäftsverkehr-Gesetz müssen Dienstanbieter,
wozu auch Tierärzte gehören, die eine Homepage betreiben, dort nach dem neu gefassten § 6 S.1 des Teledienstegesetzes
die nachstehenden Informationen bereitstellen. Zusätzlich werden nach der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung – DL-InfoV)*) vom 12. März 2010 folgende Informationen gefordert:
Berufsrechtliche Regelung: Berufsordnung der Landestierärztekammer Brandenburg,
Heilberufsgesetz des Landes Brandenburg
Berufshaftpflichtversicherung für Tierärzte der LTK-Brandenburg: medicopartner
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